Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist die Beherbergung von Reisenden aus Deutschland zu touristischen Zwecken mit Einschränkungen erlaubt. Es gelten die in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung genannten Auflagen. Demnach kann bei Anreise die Vorlage eines Nachweises über eine vollständige Impfung gegen Covid-19 oder eines Genesenen-Nachweises oder eines tagesaktuellen negativen Corona-Tests erforderlich sein. Diese Regelungen können sich auch kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich daher, ob Sie im genannten Buchungszeitraum zum angestrebten Reisezweck beherbergt werden dürfen und welche Vorgaben einzuhalten sind. Dies gilt unter Umständen auch für geschäftliche Reisen.
Eine Übersicht zu den geltenden Regelungen finden Sie unter goe.de/corona